Nutzungsordnung zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs
A) Allgemeiner Teil
I. Allgemeines und Geltungsbereich
Die Abt-Ulrich-Schule Kaisheim gibt sich für die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs sowie für die Nutzung von im Verantwortungsbereich der Schule stehenden Cloudangeboten (einschließlich digitaler Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge) folgende Nutzungsordnung. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal.
Teil A der Nutzungsordnung trifft allgemeine Vorschriften für alle Nutzerinnen und Nutzer, Teil B sieht besondere Vorschriften für Schülerinnen und Schüler vor und Teil C enthält besondere Vorschriften, die nur für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal gelten.
II. Regeln für jede Nutzung
1. Allgemeine Regeln
Die schulische IT-Infrastruktur darf nur verantwortungsvoll und rechtmäßig genutzt werden. Insbesondere sind die Vorgaben des Urheberrechts und die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu beachten.
Persönliche Zugangsdaten müssen geheim gehalten werden. Die Verwendung von starken, d. h. sicheren Passwörtern wird empfohlen. Empfehlungen zu Passwortlängen und -Komplexität finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Bei Verdacht, dass Zugangsdaten bekannt geworden sind, muss das entsprechende Passwort geändert werden. Das Arbeiten unter fremden Zugangsdaten sowie die Weitergabe des Passworts ist verboten.
Bei der Konfiguration sind Sicherheitsvorkehrungen wie Verzögerungen oder IP-Sperren zu berücksichtigen. Es dürfen keine Versuche unternommen werden, technische Schutzmaßnahmen wie Webfilter zu umgehen.
Auffälligkeiten, die die Datensicherheit betreffen, sind umgehend an mailto:verwaltung@abt-ulrich-schule.deverwaltung@abt-ulrich-schule.de zu melden.
2. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Unerlaubte Eingriffe in Hard- oder Softwareinstallation sind verboten. Ausnahmen gelten nur auf Anordnung der Systembetreuung oder wenn temporäre Veränderungen im Unterricht vorgesehen sind.
3. Anmeldung an schulischen Endgeräten im Unterrichtsnetz
Eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort ist erforderlich. Nach Beendigung der Nutzung muss eine Abmeldung erfolgen.
4. Anmeldung im Verwaltungsnetz
Hier werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet. Eine benutzerspezifische Authentifizierung ist notwendig, Berechtigungen werden nach Maßgabe der Aufgaben verteilt.
5. Protokollierung der Aktivitäten
Es findet keine regelmäßige Protokollierung statt. Aus begründetem Anlass dürfen zeitweilige Protokollierungen erfolgen (z. B. Sicherheitsanalysen). Die Daten werden nach Abschluss gelöscht.
6. Speicherplatz innerhalb der schulischen IT-Infrastruktur
Für den Zugriff ist eine Authentifizierung notwendig. Die Schule fertigt keine Sicherheitskopien des persönlichen Verzeichnisses an.
7. Private Nutzung
Schülerinnen und Schülern ist die private Nutzung der IT-Infrastruktur nicht gestattet. Lehrkräften und sonstigem Personal ist private Nutzung in begrenztem Umfang erlaubt.
8. Verbotene Nutzungen
Verboten sind insbesondere der Zugriff auf pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte sowie das absichtliche Speichern oder Versenden solcher Inhalte.
9. Verhalten im Distanzunterricht
Es sind Maßnahmen zum Schutz vor Einsichtnahmen durch Unbefugte zu treffen. Unbefugte Dritte dürfen nicht zuhören oder mitsehen.
10. Nutzung mit privaten Endgeräten
Private Geräte dürfen genutzt werden, sofern sie ausreichend gesichert sind.
III. Nutzungsbedingungen für den Internetzugang über das schulische WLAN
1. Gestattung zur Nutzung
Die Schule stellt WLAN zur Mitbenutzung zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Zugang kann eingeschränkt oder entzogen werden.
2. Zugang zum WLAN
2.1 Gemeinsamer Schlüssel (PSK)
Die Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Änderungen erfolgen regelmäßig.
2.2 Haftungsbeschränkung
Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht für Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.3 Verantwortlichkeit der Nutzer
Nutzer sind für ihren Datenverkehr allein verantwortlich und müssen geltendes Recht einhalten (Urheberrecht, Jugendschutz, Datenschutz, Netiquette).
3. Freistellung
Nutzer stellen die Schule von Ansprüchen Dritter frei, die aus Missbrauch des schulischen WLANs entstehen.
4. Protokollierung
Aus technischen Gründen wird die IP-Adresse erfasst, jedoch nicht das individuelle Nutzungsverhalten.
IV. Verantwortungsbereiche
1. Schulleitung
Die Schulleitung erlässt die Nutzungsordnung, informiert darüber und sorgt für deren Einhaltung.
2. Systembetreuung
Systembetreuung berät und betreut technische Maßnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und Zugangsregelungen.
3. Betreuung des Internetauftritts
Verantwortlich für Inhalte, Berechtigungen und Sicherheit des Webauftritts.
4. Lehrkräfte und Personal
Verantwortlich für Aufsicht und Einhaltung der Regeln im Unterricht sowie Fortbildungspflichten.
5. Aufsicht führende Personen
Sie achten auf die Einhaltung der Nutzungsordnung durch die Schülerinnen und Schüler.
6. Nutzerinnen und Nutzer
Sie müssen sorgsam, gesetzeskonform und verantwortungsvoll mit der IT-Infrastruktur umgehen.
B) Besondere Vorschriften für Schülerinnen und Schüler
I. Schutz der IT-Infrastruktur
Geräte sind sorgfältig zu behandeln, Schäden unverzüglich zu melden und es gilt der Ersatz nach BGB.
II. Nutzung außerhalb des Unterrichts
Die IT-Infrastruktur darf auch außerhalb des Unterrichts zu schulischen Zwecken genutzt werden.
C) Besondere Vorschriften für Lehrkräfte und Personal
Lehrkräfte und Personal müssen Geräte sorgfältig behandeln, Fortbildungen wahrnehmen und Störungen melden.
D) Schlussvorschriften
Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Zu Beginn jedes Schuljahres erfolgt eine Nutzerbelehrung.