Förderschule – Was ist das?

Individuelle Begleitung

Die Förderzentren sind Kompetenzzentren für Sonderpädagogik und ein alternativer Lernort zur allgemeinen Schule, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und gefördert werden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderschule

Wer wird in die Förderschule aufgenommen?

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen des tatsächlich bestehenden Förderschulangebotes eine Förderschule besuchen, wenn sie aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs einer besonderen Förderung bedürfen (Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayEUG), d.h. ihr individueller sonderpädagogischer Förderbedarf die besondere personelle und sächliche Ausstattung der Förderschule rechtfertigt. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach über die Aufnahme.

Eine Aufnahme in die sog. Grundschulstufe oder Mittelschulstufe eines Förderzentrums (Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung) oder eines Sonderpädagogischen Förderzentrums (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat wie bei der Aufnahme in die Grund- oder Mittelschule darüber hinaus keine weiteren schulartspezifischen Voraussetzungen. Gleiches gilt für die Aufnahme in Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Ein entsprechendes Übertrittszeugnis ist dagegen – wie bei Realschulen – für die Aufnahme in eine Realschule zur sonderpädagogischen Förderung erforderlich.

Welche Aufgaben haben die Förderschulen?

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Dies gilt zum einen für Schülerinnen und Schüler, die an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können und daher die Förderschule als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit besuchen (vgl. Art. 19 BayEUG). Zum anderen unterstützen die Förderzentren als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik die allgemeinen Schulen in der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Gilt die Förderschule auch für die Berufsausbildung?

Nicht alle Schüler, die eine Förderschule besucht haben, bedürfen einer anschließenden beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Viele besitzen das nötige Leistungsvermögen, um an einer allgemeinen Berufsschule aufgenommen zu werden.

Welche Bildungsschwerpunkte werden an der Förderschule gesetzt?

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. Es existieren folgende Förderschularten:

Förderzentren
Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind adaptierte Lehrpläne der Grundschule und der Mittelschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.

Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
Sie gibt es in Bayern als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen. Darüber hinaus können so genannte länderübergreifende Schulen besucht werden.

Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung. Nähere Auskunft dazu geben die jeweiligen Regierungen. 

Welche Abschlüsse erhalte ich?

An den Förderzentren:

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erwerben:

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 1 VSO-F).
  • den erfolgreichen Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Abschlussprüfung (nach § 57a Abs. 3 VSO-F)

Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Lernen nach der 9. Jahrgangsstufen den individuellen Abschluss mit einer Beschreibung ihrer individuellen Leistungen und Kompetenzen.

Darüber hinaus gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen die Möglichkeit über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Abschluss der Mittelschule erreichen. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst.

Quelle:
Die Förderschulen in Bayern
(Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)